Einwohnermeldewesen
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An-, Ab- und Ummeldungen
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Beglaubigungen
Führungszeugnisse
Gebühren: 13,00 Euro
Der Antrag auf ein Führungszeugnis ist beim Einwohnermeldeamt persönlich zu stellen.
Seit dem 1. September 2014 besteht auch die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürger offen.
Voraussetzung für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis,
der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes
Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den
Antrag stellt. Die Gebühr von 13,00 € pro Führungszeugnis kann im Online-Portal mit einer Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.
Näheres erfahren Sie über den nachfolgenden Link des Bundesamtes für Justiz:
www.fuehrungszeugnis.bund.de