Datum: Mittwoch, 27.11.2024

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

gemäß § 266 Abs. 4 S. 1 Bewertungsgesetz (BewG) werden alle Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung des Grundsteuermessbetrages und Grundsteuerbescheide zum 31. Dezember 2024 kraft Gesetzes aufgehoben, die auf dem bisherigen Bewertungsverfahren (Einheitsbewertung) beruhen und vor dem 01.01.2025 erlassen wurden.

Ab dem Jahr 2025 werden neue Grundsteuerbescheide erlassen. Die Zustellung der neuen Bescheide erfolgt voraussichtlich im 2. Quartal 2025.

Bis zum Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides bitten wir Sie, für das Jahr 2025 keine Grundsteuerzahlungen vorzunehmen, auch von Seiten der Gemeinden werden bis dahin keine Abbuchungen veranlasst. Sofern Sie Daueraufträge bei Ihrer Bank eingerichtet haben, bitten wir Sie, diese zu löschen.

Teistungen, den 22.11.2024

gez. Raabe
Gemeinschaftsvorsitzender